Expresskuriere / Dokumentenkuriere
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
a) Die Firma ASR-Connecting, transportiert für ihre Auftraggeber Dokumente und Datenträger
aller Art Weltweit mit KFZ, Bahn oder Flugzeug gemäß Vertragsvereinbarung mit dem
jeweiligen Auftraggeber.
b) Auftraggeber im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
c) Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung
getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
d) Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und
die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
e) Die AGB gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber
und ASR-Connecting. Sie gelten bei Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist
jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
f) Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende
AGB werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird zugestimmt.
a) Der Auftraggeber beauftragt ASR-Connecting mit Abschluss des Beförderungsvertrages
zur Beförderung der Sendungen zum Bestimmungsort. ASR-Connecting befördert die Sendung
und liefert sie an den Empfänger unter der vom Auftraggeber genannten Anschrift ab.
b) Der Kunde ist verpflichtet, ASR-Connecting sämtliche erforderlichen Informationen
über das Beförderungsgut vollständig und richtig zu erteilen.
c) Das Transportgut wird nach Vertragsabschluß verschlossen und versiegelt übernommen
und in einer Dokumententasche verpackt. Der Auftraggeber erhält eine Empfangsbestätigung.
ASR-Connecting werden Namen, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail Adresse und Ansprechpartner
und/oder Empfangsperson zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit der Angaben haftet
der Auftraggeber.
d) Der Transport mit KFZ wird unter Einhaltung der StVO durchgeführt innerhalb Germany
und im Ausland unter Einhaltung der dortigen gesetzlichen Vorschriften.
e) Aufträge die mit Bahn oder Flugzeug durchgeführt werden bedürfen der genauen Absprache.
Dem Auftraggeber steht es frei Bahn- oder Flugtickets selbst zu buchen. Kosten für
Tickets gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind in der Vergütung nicht enthalten.
f) ASR-Connecting sichert zu, dass Transportgut nicht einzusehen, zu kopieren oder
Dritten darin Einsicht zu gewähren. Die Dokumente/Datenträger bleiben während der
Beförderung stets beaufsichtigt. Sie werden direkt transportiert und persönlich ausgehändigt.
a) Alle in der Webside und/oder in gedruckten Preislisten genannten Preise stellen
keine bindenden Angebote dar. Bindend vereinbart ist der im Beförderungsvertrag mit
dem Auftraggeber ausgewiesene Betrag.
b) Bei Festpreis-Verträgen ist die Vergütung sofort vor Fahrtantritt fällig soweit
kein Rücktransport oder Abholung erfolgt und eine Anfahrt zum Auftraggeber erforderlich
ist. Anderenfalls ist die Vergütung fällig nach Rückkehr und Übergabe der Dokumente.
c) Aufträge die Kilometergenau und nach Zeitaufwand abgerechnet werden, sind nach
Rückkehr zur Zahlung fällig. Zeiten und Kilometer werden beim Auftraggeber und Empfänger
dokumentiert.
d) Bei Abrechnung mittels des Tagessatzes ist mindestens ein Tagessatz zu zahlen
und beginnt mit der im Vertrag vereinbarten Stunde. Er endet nach Ablauf von 24 Stunden.
Der nachfolgende Tagessatz wird automatisch fällig sobald die erste Stunde des Folgetages
abgelaufen ist.
e) Spesen, Hotel, Mietwagen, Bahn- und Flugtickets werden ohne Aufschlag an den Auftraggeber
weiterberechnet.
f) Im Ausland anfallenden Mautgebühren werden ohne Aufschlag an den Auftraggeber
weiterberechnet.
g) Verzögerungen, die durch den Empfänger in Zusammenhang mit dem Auftrag verursacht
werden, meldet ASR-Connecting unverzüglich dem Auftraggeber. Die weitere Vorgehensweise
wird nach Maßgabe des Auftraggebers geklärt und durchgeführt. Die Kosten für erhöhten
Zeitaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.
h) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach
Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang
des Betrages bei ASR-Connecting. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt ein Unternehmer
ohne weitere Erklärung seitens ASR-Connecting in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher
hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
zu verzinsen. Dem Verbraucher ist gestattet nachzuweisen, dass der Verzugszinsschaden
nicht höher als 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ist.Ein Unternehmer hat während
des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu
verzinsen; ASR-Connecting behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
i) Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder durch ASR-Connecting anerkannt wurden. Der
Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Ausgeschlossene Beförderungen
a) ASR-Connecting befördert nicht
- Bargeld und Wertgegenstände ab einem Wert über 500,- Euro,
- Personen, Tiere, Gefahrgut und Chemikalien aller Art,
- zollpflichtige Waren und/oder Waren, die Einfuhrbeschränkungen unterliegen oder
unterliegen könnten,
- sonstige Gegenstände, die selbst oder deren Beförderung gegen ein gesetzliches
oder behördliches Verbot verstoßen oder deren Beschaffenheit Personen verletzen
sowie Sachschäden verursachen können.
b) Sollten Dritte gegenüber der ASR-Connecting geltend machen, dass das Beförderungsgut
oder Angaben des Kunden gegen unter a) genannten Ausschluss verstößt, wird ASR-Connecting
den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, die ASR-Connecting insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen,
die ASR-Connecting bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und etwaige Schadensersatzbeträge
zuzüglich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auf Verlangen der ASR-Connecting
zu übernehmen
§ 5 Haftungsbeschränkung und -ausschluß
Die ASR-Connecting haftet – sofern nicht internationale Luftverkehrsabkommen oder
das Genfer Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr
oder sonstiges zwingendes nationales Recht etwas anderes bestimmen –, gleich aus
welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
a) Der Auftraggeber haftet für den Inhalt der Dokumente/Datenträger. Er sichert zu,
dass das Beförderungsgut nicht illegal, sittenwidrig oder sonst in irgend einer Weise
gesetzwidrig ist. Der Auftraggeber versichert, dass das Beförderungsgut selbst nicht
unter Verletzung von Rechten Dritter steht.
b) Für grenzüberschreitende Aufträge übernimmt ASR-Connecting unabhängig von dem
benutzten Verkehrsmittel keine Haftung für Beschlagnahme, Öffnung, Einsicht oder
Beschädigung durch Zoll oder andere Staatsorgane.
c) Darüber hinaus haftet ASR-Connecting, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
(1) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet ASR-Connecting,
soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten);
dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden.
(2) Im Fall der einfachen fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten
haftet ASR-Connecting gegenüber Unternehmern nicht.
Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(3) ASR-Connecting haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
von ASR-Connecting oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist
von ASR-Connecting beruhen. Darüber hinaus haftet ASR-Connecting uneingeschränkt
für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst
werden.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche.
(5) Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
a) ASR-Connecting übernimmt keine Gewährleistung auf nichttermingerechte Beförderung
in Fällen, die auf höhere Gewalt, wie z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf
ähnliche Ereignisse, wie z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen sind. In diesen
Fällen verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt auch für unvermeidbare Aufenthalte,
wie Polizei- und Zollkontrollen und/oder anderen administrativen Organen.
b) Bei Verspätungen durch ausfallende Zugverbindungen, kurzfristig abgesagte Flugverbindungen
kann ASR-Connecting keine Gewährleistung auf termingerechte Beförderung geben.
c) Verzögerungen durch unvorhersehbare Geschehnisse wie z.B. Unfälle mit Staubildung
werden, soweit realisierbar, weiträumig umfahren. Eine Verzögerungsmeldung geht an
den Auftraggeber und Empfänger.
d) In allen Fällen wird ASR-Connecting sofort bei Bekanntwerden bzw. Kenntnisnahme
den Auftraggeber informieren und die weitere Vorgehensweise nach Maßgabe des Auftraggebers
abklären und durchführen.
a) Langfristig erteilte Beförderungsaufträge sind spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten
Beförderungstermin zu kündigen. In diesen Fällen wird keine Entschädigungspauschale
erhoben.
Bei Kündigung bis 48 Stunden vor dem Beförderungstermin werden 10 % der vereinbarten
Vergütung als Entschädigung fällig.Bei Kündigung mit weniger als 48 Stunden Vorlauf
wird eine Entschädigung in Höhe 20 % der vereinbarten Vergütung fällig.
Die Kündigung ist schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief gegenüber ASR-Connecting
zu erklären.
Im Falle der mündlichen Stornierung vor Ort beim Auftraggeber am Tage der Auftragserfüllung
wird eine Entschädigung in Höhe 20 % der Vergütung und eine Anfahrtspauschale in
Höhe von € 15,00 fällig.
b) Wird bei kurzfristig erteilen Beförderungsaufträgen ASR-Connecting vom Auftraggeber
bestellt und vor Ort der erteilte Auftrag gekündigt, wird eine Anfahrtspauschale
in Höhe € 15,00 sofort fällig.
c) Bei Kündigung von laufenden Aufträgen durch den Auftraggeber wird die gesamte
Vergütung fällig, sobald ASR-Connecting für den Auftraggeber tätig geworden ist.
Zeit und Entfernung haben hierauf keinen Einfluss. Bei Berechnung nach Aufwand und
Zeit wird die Vergütung fällig, die für den Auftraggeber im Mittel entstanden wäre.
Die mittlere Fahrleistung ist auf 75 km Wegstrecke pro Stunde festgelegt. Bei Aufträgen
mit der Tagessatzregelung werden alle angefangenen Tagessätze fällig, mindestens
jedoch ein Tagessatz.
d) In allen vorgenannten Fällen ist dem Auftraggeber gestattet, den Nachweis zu erbringen,
dass ASR-Connecting ein geringerer Schaden entstanden ist.
a) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Germany. Bei Streitigkeiten
zwischen dem Auftraggeber und ASR-Connecting findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
b) Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz
der ASR-Connecting, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
c) Ist der Auftraggeber Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von ASR-Connecting.
Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Germany
hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt sind. Wahlweise ist ASR-Connecting auch befugt, das Gericht an einem anderen
gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.
ASR-Connecting
René Kreuser
Burgstr. 16
56068 Koblenz
Telefon
Fax
E-Mail
+49(0) 261-5503461
+49(0) 261-5503462
info@asr-connecting.de
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