ASR-Connecting

Expresskuriere / Dokumentenkuriere

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Septemper 2012

Die folgenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen

und dem Auftraggeber.

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

a) Die Firma ASR-Connecting, transportiert für ihre Auftraggeber Dokumente und Datenträger aller Art Weltweit mit KFZ, Bahn oder Flugzeug gemäß Vertragsvereinbarung mit dem jeweiligen Auftraggeber.

b) Auftraggeber im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

c) Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

d) Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

e) Die AGB gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und ASR-Connecting. Sie gelten bei Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

f) Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende AGB werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird zugestimmt.

§ 2 Durchführung

a) Der Auftraggeber beauftragt ASR-Connecting mit Abschluss des Beförderungsvertrages zur Beförderung der Sendungen zum Bestimmungsort. ASR-Connecting befördert die Sendung und liefert sie an den Empfänger unter der vom Auftraggeber genannten Anschrift ab.

b) Der Kunde ist verpflichtet, ASR-Connecting sämtliche erforderlichen Informationen über das Beförderungsgut vollständig und richtig zu erteilen.

c) Das Transportgut wird nach Vertragsabschluß verschlossen und versiegelt übernommen und in einer Dokumententasche verpackt. Der Auftraggeber erhält eine Empfangsbestätigung. ASR-Connecting werden Namen, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail Adresse und Ansprechpartner und/oder Empfangsperson zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit der Angaben haftet der Auftraggeber.

d) Der Transport mit KFZ wird unter Einhaltung der StVO durchgeführt innerhalb Germany und im Ausland unter Einhaltung der dortigen gesetzlichen Vorschriften.

e) Aufträge die mit Bahn oder Flugzeug durchgeführt werden bedürfen der genauen Absprache. Dem Auftraggeber steht es frei Bahn- oder Flugtickets selbst zu buchen. Kosten für Tickets gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind in der Vergütung nicht enthalten.

f) ASR-Connecting sichert zu, dass Transportgut nicht einzusehen, zu kopieren oder Dritten darin Einsicht zu gewähren. Die Dokumente/Datenträger bleiben während der Beförderung stets beaufsichtigt. Sie werden direkt transportiert und persönlich ausgehändigt.

§ 3 Vergütung

a) Alle in der Webside und/oder in gedruckten Preislisten genannten Preise stellen keine bindenden Angebote dar. Bindend vereinbart ist der im Beförderungsvertrag mit dem Auftraggeber ausgewiesene Betrag.

b) Bei Festpreis-Verträgen ist die Vergütung sofort vor Fahrtantritt fällig soweit kein Rücktransport oder Abholung erfolgt und eine Anfahrt zum Auftraggeber erforderlich ist. Anderenfalls ist die Vergütung fällig nach Rückkehr und Übergabe der Dokumente.

c) Aufträge die Kilometergenau und nach Zeitaufwand abgerechnet werden, sind nach Rückkehr zur Zahlung fällig. Zeiten und Kilometer werden beim Auftraggeber und Empfänger dokumentiert.

d) Bei Abrechnung mittels des Tagessatzes ist mindestens ein Tagessatz zu zahlen und beginnt mit der im Vertrag vereinbarten Stunde. Er endet nach Ablauf von 24 Stunden. Der nachfolgende Tagessatz wird automatisch fällig sobald die erste Stunde des Folgetages abgelaufen ist.

e) Spesen, Hotel, Mietwagen, Bahn- und Flugtickets werden ohne Aufschlag an den Auftraggeber weiterberechnet.

f) Im Ausland anfallenden Mautgebühren werden ohne Aufschlag an den Auftraggeber weiterberechnet.

g) Verzögerungen, die durch den Empfänger in Zusammenhang mit dem Auftrag verursacht werden, meldet ASR-Connecting unverzüglich dem Auftraggeber. Die weitere Vorgehensweise wird nach Maßgabe des Auftraggebers geklärt und durchgeführt. Die Kosten für erhöhten Zeitaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.

h) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrages bei ASR-Connecting. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt ein Unternehmer ohne weitere Erklärung seitens ASR-Connecting in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Dem Verbraucher ist gestattet nachzuweisen, dass der Verzugszinsschaden nicht höher als 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ist.Ein Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; ASR-Connecting behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

i) Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch ASR-Connecting anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Ausgeschlossene Beförderungen

a) ASR-Connecting befördert nicht


b) Sollten Dritte gegenüber der ASR-Connecting geltend machen, dass das Beförderungsgut oder Angaben des Kunden gegen unter a) genannten Ausschluss verstößt, wird ASR-Connecting den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ASR-Connecting insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, die ASR-Connecting bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und etwaige Schadensersatzbeträge zuzüglich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auf Verlangen der ASR-Connecting zu übernehmen

§ 5 Haftungsbeschränkung und -ausschluß

Die ASR-Connecting haftet – sofern nicht internationale Luftverkehrsabkommen oder das Genfer Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr oder sonstiges zwingendes nationales Recht etwas anderes bestimmen –, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

a) Der Auftraggeber haftet für den Inhalt der Dokumente/Datenträger. Er sichert zu, dass das Beförderungsgut nicht illegal, sittenwidrig oder sonst in irgend einer Weise gesetzwidrig ist. Der Auftraggeber versichert, dass das Beförderungsgut selbst nicht unter Verletzung von Rechten Dritter steht.

b) Für grenzüberschreitende Aufträge übernimmt ASR-Connecting unabhängig von dem benutzten Verkehrsmittel keine Haftung für Beschlagnahme, Öffnung, Einsicht oder Beschädigung durch Zoll oder andere Staatsorgane.

c) Darüber hinaus haftet ASR-Connecting, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

(1) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet ASR-Connecting, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

(2) Im Fall der einfachen fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet ASR-Connecting gegenüber Unternehmern nicht.

Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

(3) ASR-Connecting haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ASR-Connecting oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ASR-Connecting beruhen. Darüber hinaus haftet ASR-Connecting uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche.

(5) Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.

§ 6 Gewährleistung

a) ASR-Connecting übernimmt keine Gewährleistung auf nichttermingerechte Beförderung in Fällen, die auf höhere Gewalt, wie z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, wie z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen sind. In diesen Fällen verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt auch für unvermeidbare Aufenthalte, wie Polizei- und Zollkontrollen und/oder anderen administrativen Organen.

b) Bei Verspätungen durch ausfallende Zugverbindungen, kurzfristig abgesagte Flugverbindungen kann ASR-Connecting keine Gewährleistung auf termingerechte Beförderung geben.

c) Verzögerungen durch unvorhersehbare Geschehnisse wie z.B. Unfälle mit Staubildung werden, soweit realisierbar, weiträumig umfahren. Eine Verzögerungsmeldung geht an den Auftraggeber und Empfänger.

d) In allen Fällen wird ASR-Connecting sofort bei Bekanntwerden bzw. Kenntnisnahme den Auftraggeber informieren und die weitere Vorgehensweise nach Maßgabe des Auftraggebers abklären und durchführen.

§ 7 Kündigung

a) Langfristig erteilte Beförderungsaufträge sind spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Beförderungstermin zu kündigen. In diesen Fällen wird keine Entschädigungspauschale erhoben.

Bei Kündigung bis 48 Stunden vor dem Beförderungstermin werden 10 % der vereinbarten Vergütung als Entschädigung fällig.Bei Kündigung mit weniger als 48 Stunden Vorlauf wird eine Entschädigung in Höhe 20 % der vereinbarten Vergütung fällig.

Die Kündigung ist schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief gegenüber ASR-Connecting zu erklären.

Im Falle der mündlichen Stornierung vor Ort beim Auftraggeber am Tage der Auftragserfüllung wird eine Entschädigung in Höhe 20 % der Vergütung und eine Anfahrtspauschale in Höhe von € 15,00 fällig.

b) Wird bei kurzfristig erteilen Beförderungsaufträgen ASR-Connecting vom Auftraggeber bestellt und vor Ort der erteilte Auftrag gekündigt, wird eine Anfahrtspauschale in Höhe € 15,00 sofort fällig.

c) Bei Kündigung von laufenden Aufträgen durch den Auftraggeber wird die gesamte Vergütung fällig, sobald ASR-Connecting für den Auftraggeber tätig geworden ist. Zeit und Entfernung haben hierauf keinen Einfluss. Bei Berechnung nach Aufwand und Zeit wird die Vergütung fällig, die für den Auftraggeber im Mittel entstanden wäre. Die mittlere Fahrleistung ist auf 75 km Wegstrecke pro Stunde festgelegt. Bei Aufträgen mit der Tagessatzregelung werden alle angefangenen Tagessätze fällig, mindestens jedoch ein Tagessatz.

d) In allen vorgenannten Fällen ist dem Auftraggeber gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass ASR-Connecting ein geringerer Schaden entstanden ist.

8 Schlussbestimmungen

a) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Germany. Bei Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und ASR-Connecting findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

b) Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz der ASR-Connecting, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

c) Ist der Auftraggeber Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von ASR-Connecting. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Germany hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wahlweise ist ASR-Connecting auch befugt, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.

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